Sicher ist sicher
Möchten Sie als Patient bei einer gestellten Diagnose oder einer bevorstehenden Operation eine zweite Meinung haben so bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung an. Als selbst konservative und operativ tätige Ärzte mit jahrelanger Erfahrung wägen wir sorgfältig ab. Wir versichern Ihnen eine neutrale Beratung anhand aktuellster Leitlinien. Lassen Sie sich einen Termin bei dem jeweils spezialisierten Arzt geben.
Da gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen können, ist es unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner zu Rate zu ziehen. Wer das Einholen einer Zweitmeinung plant, sollte den behandelnden Arzt darüber informieren und zu diesem Zweck um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Ergebnissen von Röntgenuntersuchungen bitten.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten außerdem schon jetzt bei anstehenden Operationen ärztliche Zweitmeinungen auf freiwilliger Basis bezahlen. Deshalb kann es sich lohnen, bei der eigenen Krankenkasse nach dieser Leistung zu fragen.
Sie erhalten von uns eine Privatrechnung, die Sie im Falle einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei selbiger einreichen können und dann auch erstattet bekommen. Eine Abrechnung über die Chipkarte ist zur Zeit nicht möglich. Wir nehmen am Genehmigungsverfahren zur Zweitmeinung bei Schulterarthroskopien nicht teil, daher können wir dies nicht anbieten.