Versorgung nach Unfällen
Bis zu drei Millionen Arbeitsunfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland oder durchschnittlich...
...alle 18 Sekunden ein Arbeitsunfall
...alle 8 Minuten ein schwerer Arbeitsunfall
...alle 2,5 Stunden ein tödlicher Arbeitsunfall
Jede und jeder kann betroffen sein. Die Unfallgeschehen sind vielfältig.
Arbeitnehmer und Schulkinder sind bei ihrer Arbeit/Tätigkeit und auf Dienst- und Arbeits- bzw. Schulwegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit/Schule in Zusammenhang stehen. Ein Arbeits-/Schulunfall, der zu einer Arbeits- bzw. Schulunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.
Durchgangsarztverfahren
In Deutschland regelt das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls. Hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von der oder zur Arbeit/Schule.
Es kommt also nur in den Fällen zur Anwendung, in denen eine gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche BG, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) die Kosten für die Behandlung übernimmt. Ein Durchgangsarzt ist ein Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die Zulassung zum D-Arzt wird von den Berufsgenossenschaften erteilt und mit ihr sind weitgehende Vollmachten, aber auch Verpflichtungen verbunden.
Der D-Arzt soll also praktisch als Vertreter der Unfallversicherung das gesamte Heilverfahren steuern, er ist von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Festlegung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig. Dabei hat er u.a. Kontakt zum behandelnden Arzt, der Unfallklinik, Rehabilitationseinrichtungen, hinzugezogenen Fachärzten, der zuständigen Unfallversicherung und dem Berufshelfer.
In Deutschland gibt es ca. 3.500 zugelassene Durchgangsärzte, jährlich werden etwa drei Millionen Versicherte im Durchgangsarztverfahren behandelt.
Zugelassen zum Durchgangsarztverfahren
Aufgrund der fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen ist das Humanmedicum Centrum für Orthopädie und Chirurgie durch den Landesverband Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen Berufsgenossenschaften an der "besonderen Heilbehandlung als D-Arzt" beteiligt und zugelassen.
Es ist uns von daher gestattet, Unfallverletzungen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung, mit Ausnahme von schwerwiegenden Schädelverletzungen, hochgradigen Verbrennungen oder schwerwiegenden Skelett-, Gelenk- oder Weichteilverletzungen, ambulant wie auch stationär zu behandeln.