Information zur extracorporalen focusierten Stoßwellen-Therapie
Bei Stoßwellen handelt es sich um energetische, mechanisch-akustische Wellen, die sich in wasserhaltigen Umgebung (unser Körper besteht zu 98% aus Wasser) ausbreiten können ohne abgeschwächt zu werden. Erst wenn diese energiereich Welle auf hartes Gewebe (Knochen, Kalk etc) trifft entlädt sich die Energie und wird auf das Gewebe übertragen.
Stoßwellen im Gewebe
Früher wurde fälschlicherweise angenommen das es analog zur Anwendung bei Nieren- oder Blasensteinzertrümmerung in der Urologie oder mangelnder Knochenheilung nach Fraktur, bei orthopädischen Erkrankungen ebenfalls zu „Mirkozertrümmerungen“ von Knochengewebe bzw. Kalkablagerungen kommt. Diese Annahme, ebenso die der Hyperstimulationsanalgesie durch Veränderung der Schmerzwahrnehmung, hat sich durch zahlreiche Untersuchen als nicht führend herausgestellt.
Man geht ferner heute davon aus, dass durch die focusierte Stoßwellentherapie Veränderungen auf molekularbiologischer Ebene stattfinden. Diese molekularbiologischen Veränderungen führen zu einer Aktivierung der körpereigenen Selbstheilung. Es werden lokal im erkrankten Gewebe vermehrt Wachstumsfaktoren und Entzündungsmediatoren ausgeschüttet, die einerseits zu einem Wachstum von neuen Blutgefäßen (Angioneogenese) sowie zu einer positiven Beeinflussung knochenbildender und abbauender Zellen führt. Dies bedeutet , dass die Wirkung der focusierten Stoßwellentherapie auf die Entzündungshemmung und dem damit verbundenen Schmerzlinderung frühestens nach 6, manchmal erst nach 12 Wochen einsetzt. Das Gewebe benötigt diese Zeit um zu heilen.
Zusammengefasst bedeutet die focusierte Stoßwellentherapie
- gezielte Förderung des Knochenwachstums bzw. Abbau von Kalkablagerung
- Förderung der Durchblutung (Angioneogenese)
- Bildung von Wachstumsfaktoren
- Gewebeneubildung und Regeneration
- Förderung der Wundheilung
- Linderung von Schmerzsyndromen
- Verkürzung von Rehabilitationszeiten
Anwendungsgebiete
Typische, für eine extracorporale focusierte Stoßwellen Therapie sehr gut geeigneten orthopädisch-unfallchirurgische Beschwerden sind im folgenden aufgeführt
- Fersenspornentzündung bzw. Fasciitis plantaris
- Achillessehnenreizungen / Kniescheibenspitzenschmerzen (Patellaspitzensyndrom)
- knöcherne Stressreaktionen (Knochenödeme, „bone bruise“)
- Kalkablagerungen in Sehnen ( „Kalkschulter“)
- schlecht heilendende Knochenbrüche („Pseudarthrose“)
- Sehnen-/Muskelansatzreizungen z. B. Tennis- und Golfer Ellenbogen („Epicondylitis humeriradialis/ulnaris“), peritrochantäres Schmerzsyndrom an der Hüfte
- Entzündungen der kleinen Wirbelgelenke (Facettengelenke)
- akute sowie chronische Sehnen- und Muskelverletzungen (Rotatorenmanschettenverletzungen)
- verzögerte oder mangelnde Knochenheilung nach Fraktur (Pseudarthrose)
- u.v.m
Ablauf der Behandlung
Die Stoßwellentherapie wird abhängig von der erkrankten Körperregion im liegen oder sitzen durchgeführt. Wir applizieren ca. 2500 Impulse auf die erkrankte Region. Während der Therapie spüren sie die Stoßwelle an dem Ort an dem Ihre eigentlichen Beschwerden zu spüren sind. Dabei sollten keine für Sie zu unangenehmen Schmerzen entstehen, falls doch kann die Stärke der individuellen Empfindlichkeit angepasst und reguliert werden. Die eigentliche Therapie dauert ca. 10 Minuten. Wir empfehlen 5 Behandlung alle 7 – 14 Tage. Um eine lückenlose Behandlung zu gewährleisten vereinbaren Sie bitte direkt 3 bzw. 5 Termine auf einmal.
Nebenwirkung und Risiken
Unerwünschte Wirkungen sind extrem selten und sind in dem meisten Fällen örtlich begrenzte Blutergüsse oder Schwellungen, die in der Regel von alleine wieder abklingen. Patienten die blutgerinnende Medikamente (Marcumar, Xarelto, Eliquis etc.) einnehmen, sollten uns dies dringend vor der Behandlung mitteilen. Kinder mit offenen Wachstumszonen, lokale Tumorerkrankungen, örtliche Infektionen sollten nicht mittels Stoßwellen behandelt werden.
Abrechnung der focusierten Stoßwellen–Therapie
Bei der focusierten Stoßwellentherapie handelt es sich um eine Privatleistung.
Sie können gerne bei Ihrer Krankenkasse eine Rückerstattung anfragen, hierzu erstellen wir gerne einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag. Die Kostenerstattung nicht in jedem Fall gesichert. Wenn die Kostenerstattung abgelehnt wird, können Sie beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) Einspruch einlegen. Weitere Atteste durch uns helfen aus Erfahrung leider häufig nicht weiter. Sollten Sie dennoch notwendig sein, erstellen wir diese gerne, müssen Ihnen diese aber separat berechnen.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfestellen übernehmen sehr häufig die Kosten für die Behandlung mittels focusierter Stoßwellen z.B. bei den Diagnosen „Kalkschulter, Fersensporn, Falschgelenkbildung nach Knochenbruch“. Kostenübernahmezusagen für weitere orthopädisch-unfallchirurgische Diagnosen erfolgen nicht einheitlich und zum Teil als Einzelfallentscheidungen Ihrer Krankenkasse und Beihilfestelle. Auch die Behandlungsanzahl wird nicht einheitlich geregelt. Wir raten dringend dazu, vor der Behandlung eine Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung einzuholen. Bitte reichen Sie hierfür unseren Kostenvoranschlag ein.
Falls Sie eine focusierte Stoßwellentherapie wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.